Die Anwaltskanzlei Anwaltskanzlei Kinder berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Belangen des Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen, Abfindung etc. Im Schadensfall beraten und vertreten wir bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Beachten Sie, dass sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang wehren müssen!
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.