Oberster Grundsatz: Niemals ohne vorherige anwaltliche Beratung und Akteneinsicht eine Aussage machen!
Wir beraten und vertreten bei Ermittlungsverfahren/Strafverfahren zB wegen Delikten im Straßenverkehr, Betrug, Diebstahl, BTM (Betäubungsmittel) und in Bußgeldverfahren.