Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir prüfen, ob diese die Kosten übernehmen muss. Setzen Sie sich daher zunächst deswegen mit uns in Verbindung, da wir Sie unabhängig und aussschließlich in Ihrem Interesse beraten: Wir sind vertraglich an keinen Versicherer gebunden.
Beachten Sie aber, dass auch bei bestehender Versicherung grundsätzlich der Mandant als Auftraggeber der Kostenschuldner des Anwalts ist.